Rat nimmt erstmals EU-Rechtsakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen an
Der Rat hat am 07. Mai 2024 grünes Licht für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gegeben.
Es ist von wesentlicher Bedeutung, entschieden gegen diese Akte von Gewalt vorzugehen, um die Werte und Grundrechte der Gleichheit von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten. In dem Rechtsakt ist vorgesehen, dass alle EU-Länder die Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsheirat und Cybergewalt, wie zum Beispiel die nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern, unter Strafe stellen müssen.
Ferner enthält der neue Rechtsakt Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und legt Standards für den Schutz der Opfer dieser Straftaten fest.
„Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind Straftaten, die immer wieder vorkommen. Mit diesem Rechtsakt wird in der gesamten EU sichergestellt, dass Täterinnen und Täter hart bestraft werden und Opfer jede erforderliche Unterstützung erhalten.“
Paul Van Tigchelt, belgischer Vizepremierminister und Minister der Justiz und der Nordsee
„Das ist ein Durchbruch für die Förderung von Frauenrechten. Tatsächliche Gleichstellung kann nur erreicht werden, wenn Frauen ohne Angst vor Belästigung, gewaltsamen Angriffen oder körperlicher Schädigung leben können. Mit diesem Rechtsakt kommen wir diesem Ziel einen großen Schritt näher.“
Marie-Colline Leroy, belgische Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung
Wichtigste Elemente
Mit dem angenommenen Rechtsakt werden die folgenden Straftaten in der gesamten EU unter Strafe gestellt: Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsheirat, nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern, Cyberstalking, Cybermobbing und Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet.
Die Verübung dieser Straftaten wird mit einer Haftstrafe zwischen mindestens einem und fünf Jahren geahndet werden. Die Richtlinie weist ferner eine umfassende Liste erschwerender Umstände auf, die härtere Strafen nach sich ziehen, dazu zählen die Begehung der Straftat gegen ein Kind, gegen einen früheren oder derzeitigen Ehegatten oder Partner oder gegen einen Amtsträger, Journalisten oder Menschenrechtsverteidiger.
Auch in der Richtlinie enthalten sind detaillierte Vorschriften über Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz, die Mitgliedstaaten den Opfern zur Verfügung stellen sollten.
Für Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird es leichter werden, eine Straftat zu melden. Es wird mindestens möglich sein, Cyberstraftaten online zu melden. Die EU-Länder müssen außerdem Maßnahmen ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass Kinder von Fachkräften unterstützt werden. Melden Kinder eine Straftat, die von einer Person mit elterlicher Verantwortung begangen wurde, so müssen von den Behörden Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit des Kindes getroffen werden, bevor der mutmaßliche Täter informiert wird.
Um die Privatsphäre eines Opfers zu schützen und eine Reviktimisierung zu vermeiden, müssen die Mitgliedstaaten zudem sicherstellen, dass Beweise in Bezug auf das frühere sexuelle Verhalten des Opfers in Strafverfahren nur dann zulässig sind, wenn sie relevant und erforderlich sind.
Um eine sicherere Zukunft zu schaffen, zielen Präventivmaßnahmen darauf ab, das Bewusstsein für die Ursachen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu schärfen und die zentrale Rolle des Einverständnisses bei sexuellen Beziehungen zu fördern.
Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
Europarat - ap