Gegen Gewalt an Frauen

Die Autonome Provinz Bozen erkennt im Einklang mit den Verfassungsgrundsätzen, den geltenden Gesetzen, den Resolutionen der Vereinten Nationen (UN) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie der Istanbul-Konvention an, dass jede Form und jeder Grad von Gewalt gegen Frauen eine Verletzung der Menschenrechte, der persönlichen Würde, der Freiheit und der individuellen Sicherheit darstellt. Dadurch kommt es zu einer Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Unversehrtheit, Gesundheit und einer Einschränkung des Rechts auf uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft.(Landesgesetz 13/2021)

Auch in Südtirol ist Gewalt gegen Frauen ein besorgniserregendes Phänomen. Viele Frauen sind täglich verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt. Aus den Statistiken geht jedoch nicht das tatsächliche Ausmaß des Phänomens hervor: Ein erheblicher Teil der Gewalt bleibt verborgen und wird nicht angezeigt, weil die Betroffenen Vergeltungsmaßnahmen befürchten, sich isoliert fühlen oder Angst haben, dass man ihnen nicht glaubt.

Glücklicherweise wenden sich Opfer von Gewalt immer häufiger an die Territorialen Anti-Gewalt-Netzwerke. Doch diese Hilfe allein reicht nicht aus! Es ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft, also von uns allen, Frauen zu unterstützen, indem wir ihnen ohne Vorurteile zuhören, die Warnsignale erkennen und sie an Hilfsdienste verweisen und so dazu beitragen, eine aufmerksame, solidarische und sichere Gemeinschaft zu schaffen.

Die, regelmäßig vom Landesbeirat für die Chancengleichheit für Frauen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesämtern, durchgeführten Sensibilisierungsmaßnahmen helfen den Bürgerinnen und Bürgern, Gewalt zu erkennen, sich über die verfügbaren Hilfsangebote zu informieren und sich aktiv für die Unterstützung von Frauen und ihren Kindern einzusetzen.

Die Informationen auf diesen Seiten bieten einen Überblick über die verschiedenen Hilfsangebote in Südtirol. Der Landesbeirat für Chancengleichheit dankt allen Einrichtungen für ihren unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Wenn Sie Opfer von Gewalt sind, rufen Sie Hilfe!

Die Notrufnummern bieten Hilfe: 112 oder 1522

Das Gesetz schützt alle Gewaltopfer und stellt klar: Jede Form von Gewaltanwendung ist verboten! Opfer haben das Recht und den Anspruch auf Schutz und Hilfe.

Auf der Website des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion finden Sie Informationen zu den Fachdiensten: den Territorialen Anti-Gewalt-Netzwerken und dem Netzwerk der Frauenhausdienste, die Frauen und ihren Kindern Schutz und Unterkunft bieten.

Letzte Aktualisierung: 26/03/2026