Gleichstellungsaktionsplan Æquitas 2023-28
Warum ein Gleichstellungsaktionsplan?
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.
Grundlage des Gleichstellungsaktionsplans Südtirol ist die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene:
Eine Charta für die Kommunen und Regionen Europas, mit der sie sich verpflichten, ihren Einfluss und ihre Verbindungen dafür einzusetzen, dass mehr Gleichberechtigung für ihre Bürgerinnen und Bürger hergestellt wird.
Im Herbst 2023 ist der erste Südtiroler Gleichstellungsaktionsplan Æquitas 2023-28 nach einem intensiven, partizipativen Erarbeitungsprozess vorgestellt worden. Darin werden Maßnahmen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen aufgelistet, mit denen die Gleichstellung in Südtirol vorangebracht werden soll.
Der umfassende Plan steht hier zum Download zur Verfügung: | Das Dokument herunterladen
Die Kurzfassung listet die wichtigsten Zielsetzungen und Maßnahmen in den Handlungsfeldern auf: das Booklet herunterladen
Die 8 Handlungsfelder (HF) 2023-28
Informationen und Neuigkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen werden fortlaufend unter den jeweiligen Handlungsfeldern angeführt.
Zum Inhalt dieser Seite
- HF 1: Arbeit, Beschäftigung und Wirtschaft
- HF 2: Sicherheit und Schutz vor Gewalt
- HF 3: Bildung
- HF 4: Gesundheit
- HF 5: Politische Gleichstellung und Partizipation von Frauen in allen Bereichen
- HF 6: Soziale Sicherheit
- HF 7: Initiativen gegen Rollenstereotype
- HF 8: Gleichstellung der Geschlechter in den Medien
- Das Projektergebnis: Der Gleichstellungsaktionsplan Südtirol Æquitas 2023-28
- Vom PLAN zur AKTION!
- 2023-2028: 5 Jahre für die UMSETZUNG DER MASSNAHMEN
HF 1: Arbeit, Beschäftigung und Wirtschaft
„Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen.“ - Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 18.12.2000
1.1 EINKOMMEN: „Wir beseitigen Ungleichheiten im Bereich der Beschäftigung, insbesondere bei der Entlohnung, und stellen ausgewogene berufliche Entwicklungs- und Karrierechancen für Frauen und Männer sicher.“
- Lohntransparenz, die Erhöhung der weiblichen Beschäftigung und der Löhne und verbesserte Karrieremöglichkeiten für Frauen
- Lebenslanges Lernen und die Steigerung des Selbstbewusstseins in Bezug auf wirtschaftliche Aspekte und den Wert der eigenen Leistung
- Eine neue Elternschaft und die gemeinsame Betreuung der Pflegebedürftigen in der Familie
1.2 ZEIT/CARE: „Wir ermöglichen die Vereinbarung von Arbeit, gesellschaftlichem Leben und Privatsphäre durch eine qualitativ hochwertige, leistbare und für alle offen stehende Betreuung von Kindern und schaffen mit flexiblen Arbeitsmodellen die Möglichkeit, Familienmitglieder zu pflegen.“
- Erarbeitung eines Konzeptes für ein Ganzjahresmodell „Schule als Lebensraum“
- Erarbeitung eines Konzeptes für ein „Ganzjahresmodell“ der Betreuung von Kleinkindern
- Entlastung von Familien durch Flexibilisierung der Arbeitszeit
1.3 ARBEIT: „Wir garantieren gleichberechtigte Bedingungen im Zugang zum Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz und fördern gezielt Frauen in Führungspositionen und als Unternehmerinnen.“
- Ausbau der Bildungs- und Betreuungsdienste
- Förderung des weiblichen Unternehmertums und von Frauen in Führungspositionen
- Sensibilisierung für einen notwendigen Kulturwandel in den Unternehmen und ein gesellschaftliches Umdenken
Handlungsfeld 1.1 Einkommen
Maßnahme 1 Lohntransparenz und Erhöhung der weiblichen Beschäftigung und der Löhne, Verbesserung der Karrieremöglichkeiten von Frauen
Unternehmen sollen prämiert werden, die sich für gleiche Entlohnung, dieselben Karrieremöglichkeiten für Frauen und Männer und für flexible Arbeitszeiten einsetzen. Es werden Anreize zur Erhöhung des weiblichen Einkommens geschaffen. Darüber hinaus sollen fachliche Kompetenzen von Frauen durch die Einrichtung einer öffentlichen Datenbank sichtbar gemacht werden.
Equal Pay Day 2026: "Beenden wir die Entgeltdiskriminierung!"
Der Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen hat anlässlich des Equal Pay Day am 17. April 2026 auf einen weiteren Anstieg des Gender Pay Gap hingewiesen - die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz soll die Situation verbessern. Nicht nur mit Sensibilisierungsaktionen, sondern auch mit gesetzlichen Maßnahmen soll dem Ungleichgewicht zwischen Mann und Frau bei der Entlohnung entgegengetreten werden, unterstrichen die Referentinnen der Konferenz: Equal Pay Day: "Beenden wir die Entgeltdiskriminierung!" | Top Aktuell
Das italienische Gesetzesdekret 96/2026 ist am 07. Juni 2026 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz um. Das Gesetzesdekret zielt darauf ab, das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu stärken, Pflichten zur Lohntransparenz einzuführen und Mechanismen zur Kontrolle, Überwachung und zum Schutz gegen geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung bereitzustellen. Alle Informationen finden sich hier: Entgelttransparenz: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments | Top Aktuell
Die neue Expertinnendatenbank ADA
Um konkret ein hilfreiches Instrument zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Frauen zur Hand zu haben, wurde die Datenbank „ADA“ entwickelt und im März 2026 öffentlich vorgestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist auch im Handlungsfeld 8.1 Gleichstellung der Geschlechter in den Medien vorgesehen.
ADA-Datenbank räumt Alibi für rein männlich besetzte Podien aus | Top Aktuell
HF 2: Sicherheit und Schutz vor Gewalt
„Wir überwinden jede Form geschlechterspezifischer Gewalt! Die grundlegenden Menschenrechte, die Würde und die körperliche und emotionale Integrität von Frauen bleiben gewahrt.“
Dieses Handlungsfeld des Gleichstellungsaktionsplans beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Gewaltprävention und -bekämpfung außerhalb des eigenen Heims. Der Bereich „Häusliche Gewalt“ hingegen wird durch das Landesgesetz Nr. 13/2021 „Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern“ umfassend geregelt.
Die drei Maßnahmen:
- Information und Schulung zum Thema “Gewalt in der Arbeitswelt”
- Prävention von sexualisierter Gewalt an Mädchen und Frauen an Mittelschulen
- Sicherheit im öffentlichen Raum durch Informations-, Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen
Deine Stimme gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Online-Umfrage bis zum 11. Juli 2026 gemäß Handlungsfeld 2.1 des Gleichstellungsaktionsplans Südtirol Æquitas
14.05.2026, 07:07

Handlungsfeld 2.3 Sicherheit im öffentlichen Raum durch Informations-, Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen
Die südtirolweite Kampagne gegen Gewalt an Frauen in ihren verschiedenen Formen wurde in Kooperation mit dem Netzwerk gegen Gewalt gemäß LG 13/2021 entwickelt und startete zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen im November 2023 unter dem Motto „Südtirol steht still“. Aufgrund der großen Resonanz der Kampagne wurde sie 2024 mit „Südtirol schaut hin“ sowie 2025 mit „Südtirol steht auf“ fortgeführt.
Ausblick und langfristige Ziele: Die Kampagne wird als fester Bestandteil der Kommunikationsagenda des Landes Südtirol verankert. Ziel ist es, durch kontinuierliche Sensibilisierung langfristig die Gewaltzahlen zu senken und das Bewusstsein für das Thema nachhaltig zu stärken.
Alle Informationen zu den Kampagnen gegen Gewalt finden Sie auf der eigenen Website Gewaltschutz braucht uns alle!
HF 3: Bildung
„Wir fördern die Geschlechter- und Diversitätskompetenz durch Multiplikator:innen und Vorbilder und lehren frei von Rollenstereotypen.“
- Geschlechtersensible Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals in allen Bildungsbereichen
- Gendersensibler Unterricht, schulische und berufliche Orientierung in allen Bildungsstufen
- Gendersensibilisierung in der nichtformalen Bildung und Erziehung
HF 4: Gesundheit
„Wir berücksichtigen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Geschlechter und sichern so gleiche Chancen auf einen guten Gesundheitszustand und eine gute medizinische Vorsorge und Versorgung für Frauen und Männer.“
- Aus- und Weiterbildung der medizinischen und betreuenden Fachkräfte
- Chancengleichheit in der medizinischen Forschung
- Breite Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema geschlechtergerechte Medizin und zur Vermeidung von Diskriminierung
Handlungsfeld 4.1: Die Aus- und Weiterbildung der medizinischen und betreuenden Fachkräfte
Handlungsfeld 4.3: eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema geschlechtergerechte Medizin
Die geschlechterspezifische Medizin orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen von Frauen und Männern. Diese Unterschiede werden in der Prävention und Behandlung berücksichtigt.
Die "Arbeitsgruppe Gendermedizin" der Landesabteilung Gesundheit hat gemeinsam mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und weiteren verschiedenen Partnereinrichtungen im Jahr 2024 den Maßnahmenplan "Gendermedizin in Südtirol" verabschiedet. Im Zweijahresrhythmus wird ein Fachsymposium angeboten.
Weitere Informationen zum Thema „geschlechtergerechte Medizin“ und zu den verschiedenen Initiativen finden Sie auf der entsprechenden Webseite.
HF 5: Politische Gleichstellung und Partizipation von Frauen in allen Bereichen
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt in politischen Gremien vertreten, an Entscheidungsprozessen auf Augenhöhe beteiligt und gestalten das politische und gesellschaftliche Leben aktiv mit.“
- Einführung der geschlechtergerechten Vorzugsstimme bei Gemeinderats- und Landtagswahlen
- Politische Aus- und Weiterbildung von Frauen
- Förderung der Sensibilisierung und Partizipation für politische Entscheidungsprozesse
Handlungsfeld 5.2: Politische Aus- und Weiterbildung von Frauen
Für Frauen werden spezifische Aus- und Weiterbildungsangebote zum Thema Politik bereitgestellt. Frauen werden in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und knüpfen neue Netzwerke.
Weitere Informationen zum Thema „Frauen und Politik“ und zu den verschiedenen Initiativen auf der entsprechenden Webseite.
HF 6: Soziale Sicherheit
„Wir stärken unser System der sozialen Sicherung, das durch Chancengleichheit in der individuellen Entfaltung und in der Teilhabe an der Gesellschaft allen Frauen und Männern ein Leben in Würde ermöglicht.“
- Ausbau und Flexibilisierung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten
- Verbesserung der Attraktivität der Betreuungs- und Pflegeberufe
- Bessere Absicherung der Arbeitsverhältnisse und der Renten von Personen, die Erziehungs- oder Pflegearbeit leisten
HF 7: Initiativen gegen Rollenstereotype
„Wir beseitigen Rollenzuweisungen, auf denen Ungleichheiten im Hinblick auf die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten der Menschen - unabhängig vom Geschlecht - beruhen.“
- Aus- und Weiterbildung zur positiven Bewusstseinsschaffung gegen Rollenstereotype für Menschen, die publizistisch tätig sind und für Presse und Medien arbeiten
- Sensibilisierung für genderuntypische Lebensentwürfe und Berufsbilder
- Gleichberechtigte Sichtbarkeit der Geschlechter in der Öffentlichkeit
HF 8: Gleichstellung der Geschlechter in den Medien
„Wir fördern eine gerechte Darstellung der Geschlechter in den Medien, erhöhen die Sichtbarkeit von Frauen in der öffentlichen Wahrnehmung und überwinden geschlechtsspezifischen Hass im Netz.“
- Gerechte Darstellung der Geschlechter in den Medien und Sichtbarkeit von Frauen in der Berichterstattung und in öffentlichen Diskussionen
- Wissensvermittlung und Information zur gerechten Darstellung der Geschlechter
- Sensibilisierung und Hilfestellung zum Thema geschlechtsspezifischer Hass im Netz
Handlungsfeld 8.1: Gleichstellung der Geschlechter in den Medien - Die Initiative No Women No Panel und die Expertinnendatenbank ADA
Die Initiative "No Women No Panel" ist im Jahr 2024 in Südtirol angekommen! Sie ist im Handlungsfeld 8 des Gleichstellungsaktionsplanes in der Maßnahme 1 vorgesehen. Erfahren Sie mehr über diese Initiative auf der entsprechenden Webseite.
Diese Maßnahme sieht auch die Einrichtung einer Expertinnen-Datenbank vor, die unter dem Namen ADA (benannt nach der britischen Mathematikerin und ersten Programmiererin Ada Lovelace) im März 2026 vorgestellt worden ist.
Sie sind eine Exertin auf Ihrem Gebiet? Dann tragen Sie sich hier ein, für den Zugang ist der SPID erforderlich: ADA
Handlungsfeld 8.1 Gleichstellung der Geschlechter in den Medien - Weiterbildungsangebote zum Thema Geschlechtergerechtigkeit für Journalistinnen und Journalisten
Die Journalistenkammer Trentino-Alto Adige/Südtirol achtet auf eine ausgewogene Geschlechtervertretung sowohl im Vorstand, als auch im Disziplinarrat (2025 Beginn der laufenden Amtsperiode).
Fortlaufend bietet die Journalistenkammer Fortbildungen zum Themenschwerpunkt „Gleichstellung der Geschlechter“ an, wie z.B. Ende 2025 „Voi con queste gonnelline mi provocate: le molestie sessuali nel giornalismo italiano“ (Ihr provoziert mich mit diesen Röckchen: sexuelle Belästigung im italienischen Journalismus).
Zudem wurde die dazugehörige Umfrage "Violenze sessuali, molestie e abusi nelle redazioni dei media italiani” („Sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch in italienischen Redaktionen“) unterstützt.“
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch Landeshauptmann Arno Kompatscher anlässlich des 30-Jahr-Jubiläums des Landesbeirats für Chancengleichheit für Frauen am 30. Oktober 2021 verpflichtete sich das Land Südtirol zur Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplans.
Ziel ist es, den Gleichstellungsgedanken für das Land Südtirol in den wesentlichen Handlungsfeldern noch deutlicher zu verankern und bereits laufende Bestrebungen besser zu koordinieren und gute Ansätze zu verstärken.
Der Gleichstellungsaktionsplan ÆQUITAS soll als strategisches Grundlagendokument alle Maßnahmen und Aktivitäten im Land leiten und als Diskussionsgrundlage über empirische Daten Südtirols verfügen, auf deren Basis Zielvorgaben entwickelt werden.
Zielgruppe des Gleichstellungsaktionsplans für Südtirol ist die gesamte Südtiroler Bevölkerung. Aus diesem Grund wurde der Plan in einem breiten landesweiten Beteiligungsprozess „bottom up“ gemeinsam mit in den verschiedenen Handlungsfeldern relevanten Akteurinnen und Akteuren erarbeitet, die ihre Expertise in die Diskussion und Priorisierung der Maßnahmen einbrachten.
Um eine möglichst breite Basis für den Gleichstellungsaktionsplan zu schaffen, wurden die größten Organisationen, welche in Südtirol in den prioritären Handlungsfeldern tätig sind, involviert. Sie benannten ihrerseits Einzelpersonen mit ausgewiesener Expertise für die Mitarbeit in den verschiedenen Partizipationsstufen.
Mehr zu Projektorganisation
Der Lenkungsausschuss war das übergeordnete Berichts-, Entscheidungs- und Genehmigungsgremium:
- Vorsitz: Landeshauptmann Arno Kompatscher
- Landeshauptmannstellvertreterin Waltraud Deeg
- Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit Ulrike Oberhammer
- Vize-Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit Donatella Califano
- Gleichstellungsrätin Michela Morandini
Die interne Projektleitung lag im Frauenbüro des Landes Südtirol.
Das Sounding Board diente der Förderung der Akzeptanz für Ziele und Vorgehen des Prozesses und gab kontinuierliches Feedback während der gesamten Umsetzungszeit in der jeweiligen Phase.
Die Arbeitsgruppen ergaben sich aus den Handlungsfeldern. Jede Arbeitsgruppe ist von einem/r Expert/in aus den führenden Verwaltungseinheiten des Landes geleitet worden.
Der Lenkungsausschuss des Projektes hat eine Zuordnung der strategischen Ziele zu den für den ersten Gleichstellungsaktionsplan für Südtirol als prioritär identifizierten Handlungsfeldern erstellt.
Breiter Beteiligungsprozess im ganzen Land
Zwischen Oktober und Dezember 2022 wurden die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern in Südtirols Bezirke hinausgetragen und in einem breiten Beteiligungsprozess mit Interessierten weiterdiskutiert. Dabei wurden die bis dahin eingegangenen Impulse und Maßnahmen vorgestellt und weitere Anregungen gesammelt.
Das Projektergebnis: Der Gleichstellungsaktionsplan Südtirol Æquitas 2023-28
Die Arbeiten zur Erstellung des Gleichstellungsaktionsplans Südtirol Æquitas sind Anfang Juni 2023 abgeschlossen worden. Alle Arbeitsgruppen haben ihre Tätigkeit abgeschlossen, die Feedbackschleifen über das Sounding Board und die politischen Vertreter:innen im Landtag sind erfolgt.
Kenntnisnahme des Gleichstellungsaktionsplans und künftige Entwicklungen
In der Sitzung vom 14. Juni 2023 hat der Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen dem Gleichstellungsaktionsplan einstimmig ein positives Gutachten ausgestellt. Auch der Lenkungsausschuss hat in der Sitzung vom 20. Juni 2023 sein Gutachten zum Plan abgegeben. Die Landesregierung, mit Beschluss Nr. 666 vom 08.08.2023, hat den Gleichstellungsaktionsplan Südtirol Æquitas zur Kenntnis genommen und seine Unterstützung für die Bekanntmachung der wesentlichen Inhalte des Dokuments ausgesprochen.
Gleichzeitig hat die Landesregierung die Führungskräfte des Landes beauftragt, die konkrete Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen und anzugehen. Parallel zur Umsetzung der Maßnahmen wird ein Monitoringprozess entwickelt, der von der Landesverwaltung gesteuert und der regelmäßigen Überprüfung der erzielten Ergebnisse dienen wird. Dieser Monitoringprozess wird auch die Grundlage für eine kontinuierliche Diskussion im Sinne der Sensibilisierung für das Thema der Gleichstellung in Südtirol bilden.
Informieren Sie sich zu den Inhalten des Plans
Der Plan steht als umfassendes Planungsdokument hier zum Download zur Verfügung:
In gedruckter Form ist der Plan im Frauenbüro des Landes Südtirol in der Garibaldistraße 14 in Bozen erhältlich.
Vom PLAN zur AKTION!
Gemeinsam haben wir den ersten Gleichstellungsaktionsplan Südtirol ÆQUITAS am 29.09.23 in Bozen gefeiert.
Ein wichtiger Meilenstein für die Gleichberechtigung in Südtirol wurde gesetzt, aber ein langer Weg liegt noch vor uns.
2023-2028: 5 Jahre für die UMSETZUNG DER MASSNAHMEN
Die für die verschiedenen Handlungsfelder erarbeiteten Maßnahmen sind für einen Umsetzungszeitraum von fünf Jahren ausgelegt. Für die Sicherstellung der Zielerreichung wurde ein Umsetzungsmanagement eingesetzt, das seinen Arbeitssitz im Frauenbüro des Landes Südtirol hat.
Der Gleichstellungsaktionsplan wurde im Herbst 2023 allen Führungskräften der Landesverwaltung übermittelt. Seither finden persönliche Austauschtreffen mit den beteiligten Abteilungen statt, um den Plan im Detail vorzustellen, die Möglichkeiten der Implementierung der einzelnen Maßnahmen zu besprechen und dieselben in den Performance-Plänen der einzelnen Abteilungen zu verankern.
Die konkrete Umsetzung verschiedener Maßnahmen startete 2024. Zudem sind laufend Austauschtreffen mit externen Körperschaften und Organisationen geplant.
Die Erreichung der Zielsetzungen des Gleichstellungsaktionsplans kann nur gemeinsam mit den Menschen in Südtirol gelingen. Jede und jeder kann in ihrem oder seinem Bereich etwas zum grundlegend notwendigen Kulturwandel beitragen. Deshalb möchten wir die Inhalte des Plans noch stärker kommunizieren, dafür sensibilisieren und zur Mitarbeit motivieren. Dies wird unsere zentrale Aufgabe in den nächsten Monaten sein.
Letzte Aktualisierung: 29/06/2026