Die Agenda Gewalt in der EU und in Italien

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen stellt eine Verletzung der Menschenrechte und eine extreme Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Sie wurzelt in Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern und nimmt vielerlei Formen an. Die Schätzungen zum Ausmaß des Problems sind alarmierend. Weitere Maßnahmen zur Ermutigung der Opfer von Gewalt sind erforderlich, auch auf politischer und wirtschaftlicher Ebene.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul), ist das erste internationale Rechtsinstrument in diesem Bereich. Es schafft einen umfassenden Rahmen von Maßnahmen zur Verhinderung solcher Gewalt, zur Unterstützung von Opfern und zur Bestrafung von Tätern.

Der Text des Istanbul-Übereinkommens erreichen Sie über diesen Link.

Obwohl die EU das Übereinkommen am 13. Juni 2017 unterzeichnet hat, haben es fünf Mitgliedstaaten noch nicht ratifiziert: Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Litauen und Slowakei.

Über diesen Link können Sie die Studie für den FEMM-Ausschuss (Auszug) zur Gewalt gegen Frauen: Psychische Gewalt und Kontrolle durch Zwang als PDF herunterladen.

Über diesen Link gelangen Sie auf die Website zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland.

Am 08. März 2022 wurde dem Europäischen Parlament nachstehender Vorschlag zur Behandlung vorgelegt: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. 

Auf nationaler Ebene, hat das Gesetz vom 19. Juli 2019, Nr. 69 der sog. "rote Kodex - codice rosso" eingerichtet.

Auf Landesebene, verfügt die Autonome Provinz Bozen mit dem Landesgesetz vom 9. Dezember 2021, Nr. 13, über ein neues Rechtsinstrument zur Förderung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.