Ab Jänner 2024: Solidaritätsbeitrag für den Rechtsbeistand für Gewaltopfer

13.12.2023, 12:31

Eine neue Leistung kommt ab Anfang 2024 Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, zugute. Der Solidaritätsbeitrag kann bei den Sozialsprengeln beantragt werden und dient der Deckung von Anwaltsspesen.

Das Landesgesetz zur Gewaltprävention, das seit Ende 2021 in Kraft ist, befindet sich derzeit in Umsetzung. (Foto: Unsplash)
Das Landesgesetz zur Gewaltprävention, das seit Ende 2021 in Kraft ist, befindet sich derzeit in Umsetzung. (Foto: Unsplash)

Ab 2024 können Frauen, die Opfer von Gewalt sind oder waren, um eine neue Landesleistung ansuchen, die sie darin unterstützt, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Die Landesregierung hat die Kriterien für den Zugang zum "Solidaritätsbeitrag für rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind" genehmigt. Das Landesgesetz zur Gewaltprävention 2021 bildet den Rahmen für eine Reihe an Maßnahmen, die zum Teil bereits in Umsetzung sind, darunter die Umsetzung der Protokolle Erika und Zeus.

Mit der Genehmigung der Kriterien wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass ab 1. Jänner 2024 Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlungen wurden, um den neuen Solidaritätsbeitrag ansuchen können. Dieser Beitrag soll garantieren, dass Gewaltopfer einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen können. Der Beitrag kann beim Sozialsprengel beantragt werden und wird einkommensunabhängig ausbezahlt.

Die Kriterien für den Solidaritätsbeitrag

Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem, dass die von Gewalt betroffene Frau von einem Frauenhausdienst begleitet wird, zum Zeitpunkt der Antragstellung in Südtirol wohnt oder unterstützt von einem Frauenhausdienst außerhalb der Provinz untergebracht ist. Zudem muss sie Strafanzeige erstattet haben und/oder vor Gericht Klage eingereicht haben. Der Solidaritätsbeitrag kann zusätzlich zur staatlichen Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Kriterien waren von der Landesabteilung Soziales in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bozen ausgearbeitet worden. Bestandteil der Kriterien ist auch ein Einvernehmensprotokoll mit der Rechtsanwaltskammer. In diesem ist unter anderem vorgesehen, dass Anwältinnen und Anwälte spezielle Schulungen erhalten sollen, um darin über die bestehenden Dienste und Leistungen und die kulturellen, sozialen und psychologischen Aspekte im Zusammenhang mit Gewalt informiert zu werden.

Alarmierende Zahlen

Im Jahr 2022 haben 600 Frauen in den Südtiroler Beratungsstellen für Frauen in Gewaltsituationen Beratung und Begleitung gesucht, 130 Frauen und 122 minderjährige Kinder wurden in Wohneinrichtungen aufgenommen. Seit 1992 wurden in Südtirol 33 Frauen von ihrem Partner, Ex-Partner oder einem männlichen Verwandten umgebracht, zuletzt Sigrid Gröber und Celine Frei Mazohl.

ck-ap