Chancengleichheit: Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten - Anträge bis 28.02.24 einreichen
Mit Preisverleihung wissenschaftliche Arbeiten zur Situation der Frau oder zur Chancengleichheit zwischen Frau und Mann fördern
Der vom Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen jedes Jahr gewährte Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten soll ein Ansporn für Studierende sein, sich mit dem Thema der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und mit anderen Geschlechterfragen auseinanderzusetzen.
Die Förderpreise sollen dazu beitragen, Frauen in der Wissenschaft sichtbarer und ihre Studienergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Förderpreise werden bereits zum 24. Mal seit dem Jahr 2000 vergeben.
Zugelassen sind Diplomarbeiten, Dissertationen, Forschungsarbeiten und Abschlussarbeiten eines mindestens zweijährigen Masterlehrganges. Der jeweilige Studienabschluss darf höchstens ein Jahr zurückliegen. Die detaillierten Richtlinien und der Vordruck für die Antragstellung sind auf der Homepage für Chancengleichheit des Landes unter „Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten“ abrufbar.
Die Anträge müssen bis 28. Februar 2024 an das - im Amt für Landessprachen und Bürgerrechte in der Landesabteilung Präsidium angesiedelte - Frauenbüro in der Bozner Dantestraße 11 gerichtet werden (email oder persönliche Abgabe).
Weitere Informationen erteilt das Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 416970 oder der E-Mail: frauenbuero@provinz.bz.it .
ap